Allgemeine Geschäftsbedingungen der TEQneers GmbH & Co. KG
§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ergänzend für alle Produkte, Lieferungen und Leistungen, sowie alle Verträge, die TEQneers mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB abschließt, insbesondere für ergänzende Lieferungen von Hard- oder Software oder ergänzende Werk- oder Dienstleistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens TEQneers nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Art der Leistung und Leistungsinhalt
Die von TEQneers erbrachten Leistungen sind Dienstleistungen. Sollte eine Leistung ihrer Art und Gepräge nach zwingend als Werkleistung einzustufen sein, finden ergänzend § 9 und §10 Anwendung.
§ 3 Bestellung
1. Alle Angebote von TEQneers stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar und sind stets freibleibend.
2. TEQneers ist berechtigt, Angebote innerhalb eines Zeitraumes von 7 Kalendertagen vom Zugang der Bestellung mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder das Angebot abzulehnen. Die Auftragsbestätigung bzw. das Ablehnen des Angebotes kann per Briefpost, Email oder Fax erfolgen.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Preise
1. Alle Rechnungen von TEQneers sind innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei TEQneers.
2. Im Verzugsfalle ist TEQneers berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist TEQneers berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen fällig, die TEQneers aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen.
4. Sofern der Kunde auf eine angemahnte fällige Zahlung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Mahnung bezahlt, steht TEQneers ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Maßgebend für die fristwahrende Zahlung ist der Zeitpunkt des Zahlungseinganges bei TEQneers.
5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. TEQneers ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
§ 5 Rechnungsversand
Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden.
§ 6 Lieferung, Leistung und Versand
1. Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht.
2. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die TEQneers eine Einhaltung des Leistungstermins unmöglich machen, obwohl TEQneers diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird TEQneers an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihrem Zulieferanten gehindert, oder durch Probleme des physikalischen Leitungsbetreibers, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von TEQneers nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er TEQneers nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist liefert.
3. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn TEQneers nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird TEQneers die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht befreit.
4. TEQneers gerät nur durch schriftliche Mahnung in Verzug, es sei denn, das Gesetz bezeichnet eine Mahnung ausdrücklich als entbehrlich.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich TEQneers zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht TEQneers aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware TEQneers verlässt.
6. Soweit TEQneers kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von TEQneers aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum von TEQneers.
2. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig.
3. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt.
§ 8 Rechte
1. Von TEQneers für den Kunden erstellte oder an den Kunden gelieferte Konzepte, Applikationen oder Designs sind urheberrechtlich geschützt. Der Quellcode ist Eigentum von TEQneers.
2. Das Urheberrecht steht im Verhältnis zum Kunden TEQneers zu.
3. Der Kunde erhält – sofern ihm nicht ausdrücklich und schriftlich weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt werden – die unbefristete und nicht ausschließliche Befugnis zur Nutzung der betreffenden Anwendung, des betreffenden Konzepts oder des betreffenden Designs auf seinem Rechner und gegebenenfalls den Rechnern seines Providers nur für eigene Zwecke des Kunden.
4. Vervielfältigung und Vertrieb sind ausdrücklich untersagt.
5. Eine Nutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis durch TEQneers gestattet. Dies gilt nicht für Personen, die im Geschäftsbetrieb des Kunden als seine Erfüllungsgehilfen tätig sind.
6. Soweit der Kunde von TEQneers Nutzungsrechte an der Software dritter Hersteller erwirbt, richtet sich die eingeräumte Nutzungsberechtigung nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Sie geht im Zweifel nicht über das in Abs. 3 bestimmte Maß hinaus.
7. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 9 Garantien
Garantien, insbesondere über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Lieferungen und Leistungen von TEQneers, bedürfen der expliziten und schriftlichen Bestätigung durch TEQneers.
§ 10 Gewährleistung und Abnahme bei Werkleistungen
1. TEQneers haftet für Mängel werkvertraglicher Leistungen für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abnahme des Werkes.
2. Nach Ausführung einer Lieferung oder Leistung kann TEQneers vom Kunden eine schriftliche Erklärung dergestalt verlangen, dass die erbrachte Lieferung oder Leistung vertragsgerecht erbracht worden ist (Abnahme).
3. Die Abnahme darf nur bei wesentlichen Vertragsabweichungen, insbesondere wenn die Lieferung oder Leistung wesentliche oder nicht nachbesserungsfähige Mängel aufweist, verweigert werden.
4. Die Abnahme gilt als erklärt, wenn der Kunde das vereinbarte Entgelt ohne Vorbehalt bezahlt, wenn er die Lieferung oder Leistung länger als vier Wochen rügelos benutzt oder innerhalb von zwei Wochen, nach Verlangen der schriftlichen Abnahmeerklärung gem. § 9 Nr.2, keine Erklärung bei TEQneers eintrifft. Maßgeblich hierfür ist der Tag des Posteingangs bei TEQneers.
5. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz der Lieferung am Einsatzort erfüllt sind. Fehlende datenschutzrechtliche Voraussetzungen berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 11 Sonderregelungen bei Software
1. TEQneers weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.
2. Der Kunde wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.
3. Tritt ein Fehler in der Software auf, so ist der Kunde verpflichtet, diesen binnen zwei Wochen schriftlich an TEQneers zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Ist der Kunde Kaufmann, so gelten ergänzend die Regelungen des § 377 HGB zur handelsrechtlichen Prüfungs- und Rügepflicht, dies auch dann, wenn eine Einweisung in den Betrieb des Systems unterblieben ist.
4. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von TEQneers in erster Linie durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Die Nachbesserung kann durch Fehlerbeseitigung, durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, dass TEQneers Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden.
5. Falls die Nachbesserung – gegebenenfalls nach mehreren Versuchen – fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen und den Vertrag rückgängig zu machen.
6. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
7. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist.
8. TEQneers ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.
9. TEQneers ist berechtigt, anstelle von Manuals, englischsprachige Handbücher oder eine integrierte Onlinehilfe zu liefern.
10. TEQneers übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht oder mit Programmen des Kunden oder der beim Kunden vorhandenen Hardware zusammenarbeitet.
11. Hat der Kunde TEQneers wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel TEQneers nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von TEQneers grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen TEQneers entstandenen Aufwand zu ersetzen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
1. TEQneers haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TEQneers nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalspflicht) oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Ebenso sind alle diejenigen Nebenpflichten zu berücksichtigen, die im Falle einer schuldhaften Pflichtverletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird.
3. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf Seiten TEQneers. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
4. Im Falle einer Inanspruchnahme von TEQneers aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.
§ 13 Produkte Dritter
1. Bei Bedarf kann der Kunde Produkte Dritter anfordern und TEQneers kann sich einverstanden erklären, diese Produkte Dritter in Verbindung mit den von TEQneers durchgeführten Serviceleistungen zu beschaffen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieses Vertrages.
2. TEQneers wird die angeforderten Produkte Dritter für den Kunden als Vertreter mit beschränkter Haftung von einem dritten Lieferanten beschaffen und sämtliche geltenden Bestimmungen, einschließlich der Bestimmungen für Rechte bei Mängeln bzw. Lizenzbestimmungen (im Falle von Software) des dritten Herstellers oder Importeurs, an den Kunden weitergeben.
3. Sämtliche Aufträge über Produkte Dritter können nicht storniert und die Produkte nicht an TEQneers zurückgegeben werden.
4. TEQneers haftet nicht
a) für Verzögerungen, die bei der Lieferung der Produkte Dritter auftreten.
b) für Sach- und Rechtsmängel.
c) für die Kompatibilität der TEQneers Produkte mit den Produkten Dritter.
d) für Patent- und Urheberrechtsverletzungene) für Schadenersatzansprüche im Hinblick auf die Produkte Dritter.
5. Soweit nicht anders in einer Leistungsbeschreibung vereinbart, wird TEQneers jedoch als Verbindungsstelle zwischen dem Kunden und dem dritten Lieferanten, im Hinblick auf Rechte bei Mängeln auftretende Ansprüche, während der Verjährungsfrist agieren.
§ 14 Beweisklausel und Beweislast
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei TEQneers gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
§ 15 Zahlungsbedingungen
Sind keine individuellen vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden, gilt folgendes:
1. Monatliche Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus jeweils bis zum 3. Werktag fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
2. Nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren) sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
3. Ist das Entgelt von der Rechnungsstellung durch TEQneers abhängig und nimmt der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teil, ist der Rechnungsbetrag spätestens am 14. Tag nach Zugang der Rechnung fällig.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist Stuttgart.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. EU-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§ 17 Sonstiges
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall der Unvollständigkeit der getroffenen Regelungen insgesamt.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
Stand der Version: 30.01.2019